Satzung des Vereins für interkulturelle Begegnungen e.V.

 

1. Name und Sitz des Vereins

1.1 Der Name des Vereins lautet „Verein für Interkulturelle Begegnungen“. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden sowie nach der Eintragung den Zusatz »e. V. « führen.

1.2. Sein Sitz befindet sich in Falkensee.

1.3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

2. Grundlage und Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur sowie der Bildung, indem er Kunst-, Kultur-, und Bildungsprojekte im Geiste der europäischen Integration unterstützt durch:

-Verbreitung und Popularisierung von Musik, Theater, Literatur, Film und anderen Künsten,

-Aktionen für die europäische Integration und die Entwicklung der Kontakte und Zusammenarbeit zwischen den Völkern, durch die Förderung der Leistungen auf dem Gebiet der Musik und Kultur.

-Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, Stiftungen, Organisationen und Institutionen im In-und Ausland für die Entwicklung und Popularisierung der klassischen Musik und kulturellen Zusammenarbeit mit Schulen, Kreisverwaltungen und anderen Bildungseinrichtungen.

-Präsentation und Förderung von Künstlern in Deutschland und im Ausland.

Der Verein realisiert seine Ziele unter anderem durch:

Veranstalten von Konzerten und Vorstellungen im In- und Ausland, Workshops für junge Sängerinnen und Sänger, Musikerinnen und Musiker, Meisterkurse, musikwissenschaftliche Seminare und Symposien, Filme.

 

2. Ziele

Förderung der Musikausübung von Kindern und Jugendlichen durch das Angebot und die Durchführung interessanter Bildungsveranstaltungen für Kinder und Jugendliche in den Fächern Stimmbildung, Gesang, Sprachgestaltung, Schauspiel, Bühnenbau, Kostüm- und Maskenbildnerei und verwandten künstlerischen Disziplinen. Erstellung von Promotionsmaterialien (CDs und DVDs, Vereinszeitschrifte, Broschüren und Bücher)

 

3. Selbstlosigkeit (Tätigkeit)

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

4. Mitglieder

4.1 Mitglieder des Vereins können natürliche Personen werden, welche die Ziele des Vereins unterstützen.

4.2 Jedes Mitglied hat einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Die Höhe und Fälligkeit des Beitrages richtet sich nach der Beitragsordnung des Vereins, welche durch die Mitgliederversammlung zu beschließen ist.

4.3 Neben dem Mitgliedsbeitrag kann der Verein von seinen Mitgliedern Umlagen erheben, wenn es im Einzelfall erforderlich ist. Diese Umlage ist von der Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandes zu beschließen. Der Antrag muss die Erforderlichkeit erläutern. Die Umlage darf nicht höher sein als der 1 1/2-fache Jahresbeitrag.

4.4 Der Verein hat die folgenden Mitglieder: ordentliche Mitglieder, EhrenmitgliederEhrenmitglieder behalten ihren vollen Mitgliedschaftsstatus, sind jedoch von der Beitragszahlung befreit.

4.5 Der schriftliche Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft ist an den Vorstand zu richten, welcher über die Aufnahme entscheidet.

4.6 Die Mitgliedschaft endet durch Austritt des Mitgliedes, Ausschluss des Mitgliedes und Tod des Mitgliedes.

4.7 Der Austritt eines Mitglieds ist nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich und kann durch das Mitglied nur durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von 3 Monaten erklärt werden.

4.8 Der Ausschluss des Mitgliedes kann durch den Vorstand beschlossen werden, wenn das Mitglied gegen die Interessen des Vereins grob verstoßen hat oder mit mehr als zwei Mitgliedsbeiträgen in Verzug ist und trotz Mahnung nicht gezahlt hat.Vor dem Beschluss ist das betroffene Mitglied zu hören.

4.9 Gegen den Beschluss auf Ausschluss kann das Mitglied bei der nächsten Mitgliederversammlung Beschwerde einlegen.

 

5. Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

 

6. Vorstand

6.1 Der Vorstand i. S. d. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden dem Kassenwart.

6.2 Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes gerichtlich und außergerichtlich vertreten.

6.3 Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Mitglieder des Vorstandes bleiben so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt worden ist.

6.4. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.

6.5 Der Vorstand führt die Vereinsgeschäfte ehrenamtlich.

 

7. Mitgliederversammlung

7.1 Die Mitgliedersammlung ist einmal jährlich durch den Vorstand einzuberufen.

7.2 Zu der Mitgliederversammlung ist mit einer Frist von vier Wochen vor dem Termin schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einzuladen.

7.3 Jedes Mitglied kann bis zu 14 Tage vor der Mitgliederversammlung Anträge zur Tagesordnung stellen.

7.4 Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden geleitet.

7.5 Die Mitgliederversammlung ist zuständig für: die Entgegennahme der Vorstandsberichte, Wahl des Vorstandes, Entlastung des Vorstandes, Schaffung einer Beitragsordnung und ihrer Änderung Satzungsänderungen Auflösung des Vereins Beschluss über die Erhebung einer Umlage

7.6 Jedes Mitglied ist stimmberechtigt und muss seine Stimme persönlich abgeben. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern die Satzung im Einzelfall keine andere Regelung getroffen hat. Bei Stimmgleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

7.7 Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, welches die gefassten Beschlüsse wiedergibt. Das Protokoll ist durch den Schriftführer und dem Vorsitzenden zu unterzeichnen.

 

8. Außerordentliche Mitgliederversammlung

8.1 Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn dies im Interesse des Vereins erforderlich ist oder die Einberufung durch 1/3 der Mitglieder verlangt wird.

 

9. Datenschutz

9.1 Im Rahmen der Mitgliederverwaltung werden von den Mitgliedern folgenden Daten erhoben (Name, Vorname, Adresse, Funktion). Diese Daten werden im Rahmen der Mitgliedschaft verarbeitet und gespeichert. Der Verein veröffentlicht Daten seiner Mitglieder [auf der Homepage, der Vereinszeitschrift, dem Schwarzen Brett, dem Schaukasten] nur, wenn die Mitgliederversammlung einen entsprechenden Beschluss gefasst hat und das Mitglied nicht widersprochen hat.

 

10. Auflösung des Vereins

10.1 Der Verein kann durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Dieser Beschluss erfordert eine 3/4 – Mehrheit.

10.2 Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an den Förderverein Kulturhaus J.R. Becher e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat.

 

11. Spenden

Der Verein ist berechtigt, Spenden und sonstige Zuwendungen für die Zwecke der Gesellschaft entgegenzunehmen.

Das Konzert
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Die Opernwerkstatt
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Die Aufführung
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